Gewerbebetrieb; Steuerhinterziehung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Versicherungsmakler

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages…

Versicherungsmaklerrecht VG Münster 9 K 494/09 Urteil vom 21.04.2010