Das GmbH-Recht wird moderner

Rechtstipp Handelsvertreterrecht

Viele selbständige Absatzmittler betreiben ihr Geschäft in der Rechtsform einer GmbH. Dies kann im Einzelfall steuerliche Vorteile haben. Ein weiterer Vorzug der GmbH ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftskapital.

Aus der Rechtsform resultieren allerdings auch Besonderheiten im Handelsvertreterrecht, die beispielsweise bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu beachten sind. Über diese Besonderheiten haben wir bereits des Öfteren berichtet, im letzten Rechtstipp etwa über mögliche Fallstricke im Zusammenhang mit der Frage der ausgleichserhaltenden Kündigung durch eine Handelsvertreter-GmbH.

Der EuGH hat in den letzten Jahren in mehreren Urteilen grundlegend entschieden, dass die Mitgliedsstaaten gehalten sind, die Rechts- und Parteifähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften im Inland anzuerkennen. Seither steht die GmbH als Rechtsform im „Wettbewerb“ zu ausländischen Rechtsformen. Deutsche Absatzmittler haben heute also nicht nur die Möglichkeit, zwischen GmbH und Aktiengesellschaft zu wählen, wenn sie für ihre Tätigkeit in Deutschland eine Kapitalgesellschaft gründen wollen. Sie können auch auf ausländische Kapitalgesellschaftsformen zurückgreifen. Voraussetzung ist nur, dass das ausländische Kapitalgesellschaftsrecht erlaubt, dass der satzungsgemäße (Haupt-)Sitz und der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft in verschiedenen Staaten liegen.

Als ein Hauptkonkurrent der Rechtsform GmbH hat sich in Folge der EuGH-Entscheidungen die englische private company limited by shares – kurz „Limited“ – herausgestellt. Die Vorteile dieser Rechtsform liegen vor allem in erleichterten Gründungsmodalitäten und in dem fehlenden Erfordernis, ein Stammkapital in bestimmter Mindesthöhe einzahlen zu müssen. Nach Presseberichten ist die Zahl der Limited-Gründungen in Deutschland von 256 im Jahre 1997 auf über 11.000 im Jahre 2005 angestiegen (Handelsblatt, 01.06.2006).

Diese zunehmende „Flucht“ in ausländische Gesellschaftsformen hat die Bundesregierung veranlasst, eine Reform und Modernisierung des GmbH-Rechts in Angriff zu nehmen. Das Bundesjustizministerium hat am 29.05.2006 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.

Dieser sieht beispielsweise vor, dass:

  • das Mindeststammkapital der GmbH von bislang 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt wird,
  • Geschäftsanteile leichter gestückelt und übertragen werden können,
  • die Handelsregistereintragung der GmbH dadurch beschleunigt wird, ° dass das Registerverfahren und etwaige gewerberechtliche Genehmigungsverfahren entkoppelt werden und
  • die Gründung von Ein-Personen-GmbHs erleichtert wird, indem auf Stellung besonderer Sicherheiten für noch nicht erbrachte Geldeinlagen verzichtet wird.

Weitere – bereits auf den Weg gebrachte – Gesetzgebungsverfahren sehen darüber hinaus beispielsweise vor, dass:

  • das Eigenkapitalersatzrecht deutlich vereinfacht und
  • durch eine aufgewertete Gesellschafterliste etwa ein gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen ermöglicht  wird.

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Das Reformgesetz könnte Ende 2007 in Kraft treten. Absatzmittler, die überlegen, ihr Geschäft künftig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu betreiben, können also in näherer Zukunft mit einem modernisierten GmbH-Recht rechnen.

WICHTIG: Soll eine Handelsvertretung künftig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, muss diese Änderung unbedingt mit dem vertretenen Unternehmen abgestimmt werden. Empfehlenswert ist auch, die mit der Änderung verbundenen handelsvertreterrechtlichen Besonderheiten vertraglich zu regeln, um Nachteile zu vermeiden.