Der folgende Beitrag unserer Vertriebsrechtsexperten der Kanzlei Küstner, von Manteuffel & Wurdack befasst sich angesichts zweier aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Anrechenbarkeit von Altersversorgungsleistungen auf den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB.
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