Auskunft bei Wettbewerbsverstößen
Wer gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot verstößt, schuldet nicht nur Schadensersatz, sondern muss vorbereitend auch Auskunft über den Umfang von Fremdvermittlungen geben.
Wer gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot verstößt, schuldet nicht nur Schadensersatz, sondern muss vorbereitend auch Auskunft über den Umfang von Fremdvermittlungen geben.