Das Lesen fremder E-Mails als Kündigungsgrund

In einem Urteil vom 2. November 2021 – 4 Sa 290/21 befasst sich das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) mit der fristlosen Kündigung einer Arbeitnehmerin, die nicht an sie gerichtete E-Mails gelesen, ausgedruckt, gesichert und an eine dritte Person weitergegeben hatte.