Das Kammergericht Berlin (KG) beschäftigt sich mit dem Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen Konkurrenztätigkeit der Ehegattin. Absatzmittler haften für das Handeln von Familienmitgliedern nicht allein aufgrund der familiären Verbundenheit. Daher scheint es möglich, dass beispielsweise Ehepartner jeweils für konkurrierende Unternehmen tätig sind. Dieser Grundsatz kann zu einer Umgehung des vertraglichen Wettbewerbsverbots führen.
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