Der Entzug der Fahrerlaubnis im Außendienst
Der Entzug der Fahrerlaubnis muss nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses im Außendienst bedeuten.
Der Entzug der Fahrerlaubnis muss nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses im Außendienst bedeuten.