Der Entzug der Fahrerlaubnis muss nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses im Außendienst bedeuten.
Der Entzug der Fahrerlaubnis im Außendienst
« Vorheriger Beitrag Mindestlohn im Vertrieb
Nächster Beitrag » Keine betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialauswahl