Keine betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialauswahl
Bei betriebsbedingter Kündigung kann es erforderlich sein, einen freien Arbeitsplatz in einem anderen Vertriebsgebiet zuzuweisen beziehungsweise anzubieten oder auch eine Sozialauswahl vorzunehmen.
Bei betriebsbedingter Kündigung kann es erforderlich sein, einen freien Arbeitsplatz in einem anderen Vertriebsgebiet zuzuweisen beziehungsweise anzubieten oder auch eine Sozialauswahl vorzunehmen.