Falsche Angaben zu Kundenkontakten
Falsche Angaben des Vermittlers zu angeblichen Kundenkontakten rechtfertigen nach Auffassung des LAG Mecklenburg-Vorpommern nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung.
Falsche Angaben des Vermittlers zu angeblichen Kundenkontakten rechtfertigen nach Auffassung des LAG Mecklenburg-Vorpommern nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung.