Klare Regeln für die Privatnutzung des Dienstwagens

Der Umfang der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens sollte im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung möglichst klar und umfassend geregelt werden. Das trägt erheblich dazu bei, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

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