Kurze Verjährungsfrist bei Wettbewerbsverstößen

Die Beendigung von Vermittlervertragsverhältnissen geht häufg mit (vermeintlichen) Wettbewerbsverstößen des Außendienstmitarbeiters einher. Bei daraus resultierenden Streitigkeiten wird oft übersehen, dass im Arbeitsrecht eine außerordentlich kurze Verjährungsfrist von nur drei Monaten gilt.