Nichttragen einer Maske als Kündigungsgrund

Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen beschäftigen auch die Gerichte. Das Arbeitsgericht Köln hatte etwa über die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters zu entscheiden, der sich geweigert hatte, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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