Nichttragen einer Maske als Kündigungsgrund
Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen beschäftigen auch die Gerichte. Das Arbeitsgericht Köln hatte etwa über die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters zu entscheiden, der sich geweigert hatte, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.