Verbot der Maßregelung
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Maßregelungsverbot. Der § 612 a BGB ordnet an, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht deswegen benachteiligen darf, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Mit den Voraussetzungen und Grenzen dieses so genannten Maßregelungsverbots befasst sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung.