Kündigungshilfe kann nach der Rechtsprechung nur in den Grenzen des Wettbewerbsrechts geleistet werden. Enthält ein vorformuliertes Kündigungsschreiben standardisiert ein Kontaktverbot, ist das unzulässig.
« Vorheriger Beitrag Service-Calls als Telefonwerbung
Nächster Beitrag » Weiterleitung von Daten als Kündigungsgrund