Weiterleitung von Daten als Kündigungsgrund
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich ausscheidende Vermittler mit Kundendaten des Unternehmens für eine nachvertragliche Wettbewerbstätigkeit versorgen. Das kann sogar strafbar sein, stellt aber jedenfalls eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar.