Stillschweigen bewahren

Nicht nur im laufenden Arbeitsverhältnis sollten sich Vertriebsmitarbeiter hüten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auszuplaudern. Auch nach Vertragsende bleibt die Vorschrift bestehen, wie der aktuelle Beitrag unserer Rechtsexperten zeigt.

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