Vorsicht bei der Neuzuweisung
»Das Unternehmen behält sich vor, das dem Mitarbeiter zugewiesene Gebiet zu ändern oder ihm ein anderes Gebiet zur Bearbeitung zuzuweisen« diese Formulierung in Verträgen für Mitarbeitern im Außendienst ist unwirksam. Woran das liegt, erläutert dieser Beitrag.