Vorsicht bei der Neuzuweisung

»Das Unternehmen behält sich vor, das dem Mitarbeiter zugewiesene Gebiet zu ändern oder ihm ein anderes Gebiet zur Bearbeitung zuzuweisen« – diese Formulierung in Verträgen für Mitarbeitern im Außendienst ist unwirksam. Woran das liegt, erläutert dieser Beitrag.