Wenn der Dienstwagen bei Krankheit privat genutzt wird
Angestellten Reisenden wird vom vertretenen Unternehmen oft ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den diese in gewissem Umfang auch privat nutzen können. Üblich und sinnvoll ist es, die Überlassung des Dienstwagens in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.