Werbemittel gehören zum Geschäftsaufwand

Rechtsunsicherheit besteht oft darüber, ob vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Unterlagen, angebotene Schulungen oder verkaufsunterstützende Gegenstände wie Software, Büroausstattung und Werbemittel Handelsvertretern in Rechnung gestellt werden können.