Schadensersatz wegen Verletzung einer Aufklärungs- und Hinweispflicht, Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag
Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 07.07.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Entscheidungsgründe 1 Am 08.09.1998 unterzeichnete der Kläger unter Vermittlung…
Vergütungsvereinbarungen zwischen Kunde und Versicherungsvertreter bei Vermittlung von Nettopolicen
In dem Rechtsstreit[…] Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 12. Dezember 2013 durch […] Tenor für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts…
Anspruch auf Schadensersatz gegen Versicherungsmakler; Ausschlussfrist zur Feststellung der Invalidität und deren Geltendmachung gegenüber der Unfallversicherung
In dem Rechtsstreit[…]Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 16. Juli 2009 durch […] für Recht erkannt: Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe – 9. Zivilsenat in…
Hinweispflichten des Anlageberaters
In dem Rechtsstreit[…] Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 18. Januar 2007 durch […] für Recht erkannt: Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts…