Anforderungen an einen vollständigen und übersichtlichen Buchauszug, unberechtigte fristlose Kündigung als wichtiger Grund für fristlose Kündigung, Erfordernis der vorherigen Abmahnung

Handelsvertreterrecht, Versicherungsvertreterrecht

Erforderlich für eine effektive Kontrolle der Provisionsabrechnung ist, dass im Buchauszug Transparenz, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gewahrt sind und zusammengehörende Geschäftsvorfälle nicht auseinandergerissen werden. Für jedes einzelne Kundengeschäft ist im Buchauszug in klarer und übersichtlicher Form eine aus sich heraus verständliche und vollständige, wenn auch schlagwortartige Darstellung aller Tatsachen erforderlich, die sich in den Geschäftsbüchern des Unternehmers einschließlich aller dazu gehörigen Unterlagen zu den einzelnen Kundengeschäften befinden. Sind weniger Teile geliefert worden, als bestellt wurden, muss sich die Differenz aus dem Buchauszug ergeben und erklären lassen. Der Buchauszug muss ferner nachvollziehbar deutlich machen, welche Rechnungen sich konkret auf welche Lieferungen bzw. welche Lieferungen auf welchen Auftrag beziehen.

Eine unberechtigte außerordentliche Kündigung eines Vertragsteils kann nach allgemeiner Auffassung für den anderen Vertragsteil einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Bleibt der Kündigende trotz Kündigungswiderspruch bei seiner Auffassung und lehnt ernsthaft und endgültig eine weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sowie eine Entgegennahme der geschuldeten Gegenleistung ab, darf der Gekündigte das Vertragsverhältnis jedenfalls nach Abmahnung fristlos kündigen.