Anlageberaterhaftung

Kapitalanlagehaftung

Eine Bank muss im Rahmen eines Beratungsgesprächs einen Kunden um so deutlicher auf das Risiko eines Totalverlustes einer von ihr empfohlenen Anlage hinweisen, je realer die Gefahr ist, dass sich dieses Risiko verwirklicht.

Rechtsprechung zur Besprechung
2-19 O 62/08 – Anlageberaterhaftung