Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass den Franchisegeber vor Abschluss des Vertrages erhöhte Aufklärungspflichten über die Rentabilität des Systems treffen. Der Franchisegeber muss es dem Franchisenehmer möglich machen, sich aufgrund der Informationen ein Bild von der Zukunftsfähigkeit und den Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens zu machen. Die Zahlen und Fakten dürfen vom Franchisegeber nicht geschönt sein und haben die Wirklichkeit des Franchise-Systems zutreffend wiederzugeben. Die vom Franchisegeber verwendeten Zahlen und Fakten müssen auf den konkret vorgesehenen Standort zugeschnitten sein. Verletzt der Franchisegeber die ihm obliegende Aufklärungspflicht, kann der Franchisenehmer die Rückgängigmachung bzw. Beendigung des Vertrages verlangen.
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