Ausgleichserhaltende Kündigung des Handelsvertreters bei unzulässiger Freistellung durch den Unternehmer

Versicherungsvertreterrecht

Stellt der Unternehmer den Handelsvertreter frei, ohne dass es hierfür eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt und ohne dass der Unternehmer dem Handelsvertreter eine Entschädigung für die Freistellung zusagt, hat der Vertreter „begründeten Anlass“ im Sinne von § 89 b Abs. 3 Nr. 1 HGB zu einer ausgleichserhaltenden Eigenkündigung. Der BGH hat in seinem Urteil allerdings offen gelassen, ob eine einseitige Freistellung des gekündigten Handelsvertreters ohne vertragliche Grundlage grundsätzlich unzulässig ist und damit ggf. sogar ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt, wie es vom Berufungsgericht angenommen wurde (OLG Köln, Urteil vom 28.03.2014, 19 U 143/13).

Rechtsprechung zur Besprechung
VII ZR 90/14 – Ausgleichserhaltende Kündigung des Handelsvertreters bei unzulässiger Freistellung durch den Unternehmer