Einstweilige Verfügung, Fortsetzung eines gekündigten Pkw-Händlervertrages wegen Existenzgefährdung

Vertragshändlerrecht

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens kann die Fortführung eines Vertragshändlervertrages bis zur Klärung der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung erreicht werden, wenn ein dringendes Bedürfnis für den Erlass der begehrten Verfügung besteht, so dass die Antragstellerin auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist. Das war vorliegend der Fall, weil im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Belange der der Antragstellerin drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden stand, welcher der Antragsgegnerin drohte. Hierbei genügt es nicht, dass ohne die Verfügung die Verwirklichung der Rechte der Antragstellerin lediglich gefährdet oder erschwert werden, es muss eine Notlage bestehen oder drohen. Dies war im vorliegenden Fall gegeben. Die Antragstellerin hat dargetan und glaubhaft gemacht, dass der (weitere) Vollzug der ausgesprochenen fristlosen Kündigung unmittelbar ihre Existenz gefährden und sie in die Insolvenz führen würde. Den Nachteil der Antragsgegnerin in Form von geringeren Umsätzen hat das Gericht demgegenüber als nicht ersichtlich bzw. gering eingestuft.

Das Gericht hatte des Weiteren Bedenken an der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung geäußert, da die zu Grunde liegende Vertragsklausel eine fristlose Kündigung bei nicht Erreichen bestimmter Umsatzziele ermöglichte, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Antragstellerin. Eine solche AGB-Klausel könnte u.a. eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Diese Frage hat das Gericht angesichts der dargelegten Existenzgefährdung der Antragstellerin nicht abschließend geklärt.