Erfüllungshaftung des Versicherers für Falschinformationen des Agenten

Handelsvertreterrecht

In einem zwischen dem Versicherungsnehmer (bisheriger Arbeitgeber) und dem Versicherer zu Gunsten des Versicherten (Arbeitnehmers) geschlossenen privaten Rentenversicherungsvertrag für eine betriebliche Altersvorsorge steht dem Versicherten ein Anspruch nach den Grundsätzen der Erfüllungshaftung gegen den Versicherer zu, wenn der Versicherungsagent bei den zum Vertragsschluss führenden Gesprächen auf ausdrückliche Frage des Versicherten erklärt, im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers sei die Fortführung des Vertrages mit keinen Änderungen verbunden, ohne hinzuzufügen, dass es wegen der unterschiedlichen Tarife und Konditionen in den vom Versicherer mit dem alten und dem neuen Arbeitgeber geschlossenen Gruppenversicherungsverträgen Änderungen im Bereich von Prämie und Leistungen geben kann.

Es liegt kein erhebliches, den Anspruch ausschließendes Eigenverschulden des Versicherten vor, wenn sich aus den Vertragsunterlagen nicht eindeutig entnehmen lässt, dass beim Wechsel des Arbeitgebers trotz gleich bleibender Prämie auch eine Reduzierung der versprochenen Leistungen eintreten kann.

Rechtsprechung zur Besprechung
8 U 29/07 – Erfüllungshaftung des Versicherers für Falschinformationen des Agenten