Formularmäßige Regelung über die Abrechnung und Auszahlung einer Stornoreserve – OLG Düsseldorf, 26.10.2012 – I-16 U 134/11

Versicherungsvertreterrecht

Die formularmäßige Bestimmung in einem Vermittlervertrag, wonach der Anspruch des Vertreters auf Abrechnung und Auszahlung der Stornoreserve nach dessen Ausscheiden erst zu dem Zeitpunkt entsteht, in dem sämtliche Forderungen des Unternehmers gegen ihn ausgeglichen sind und sämtliche Verträge sich außerhalb der Haftungszeiten befinden, ist unwirksam, weil sie den Handelsvertreter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.