Immer wieder finden sich in Vertreterverträgen Regelungen, wonach die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten sollen, wenn der Vertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Dazu hat das Kammergericht Berlin in Fortsetzung der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 20.09.2006 – VIII ZR 100/05) erneut festgestellt, dass eine solche Klausel wegen Verstoßes gegen § 87 c HGB unwirksam ist.
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