Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bei Schadenregulierung durch Versicherungsmakler

Versicherungsmaklerrecht

Anders als die beiden Vorinstanzen hat der BGH entschieden, dass die Schadenregulierung durch Versicherungsmakler gegen das RDG verstößt. Ein Versicherungsnehmer, für den der Makler einen Haftpflichtvertrag an eine Versicherungsgesellschaft vermittelt hatte, nahm die Haftpflichtversicherung in Anspruch. Der Makler richtete an den Kunden ein Schreiben, in dem er Ausführungen zum Nachweis des Schadens machte und sich mit der Ersatzfähigkeit bestimmter Schadenspositionen auseinandersetzte. Dabei wurde der Makler mit General-vollmacht für die Haftpflichtversicherung gegen gesonderte laufende Courtage tätig. Der vorliegende Fall weist mithin als Besonderheit auf, dass der Makler bei der Schadenbearbeitung nicht für den Versicherungsnehmer, sondern für den Versicherer tätig geworden ist. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass dies keine Aufgabe aus der Versicherungsmaklertätigkeit darstellt und deshalb gegen das RDG verstößt.

Rechtsprechung zur Besprechung
I ZR 107/14 – Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bei Schadensregulierung durch Versicherungsmakler