Nachvertragliches Wettbewerbsverbot umfasst zinsloses Darlehen für Wettbewerbsunternehmen

Arbeitsrecht im Außendienst

Das in einem Arbeitsvertrag enthaltene Verbot, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder mittelbar noch unmittelbar bei einem oder für ein Wettbewerbsunternehmen tätig zu sein, bei der Gründung eines solchen Unternehmen mitzuwirken oder sich an ihm zu beteiligen bzw. ein solches mit Rat und Tat irgendwie zu unterstützen, umfasst nach Ansicht des BAG auch ein zinsloses Darlehen an dieses Wettbewerbsunternehmen. Dies gelte sowohl für die Hingabe dieses Darlehens als auch die Belassung während der Karenzzeit, wenn das Darlehen für das Fortbestehen des Konkurrenzunternehmens von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sei. Dafür spreche die Höhe der Darlehensvaluta – im Streitfall EUR 75.000,00 –, der Zweck des Darlehens, die Gründung des Unternehmens überhaupt erst zu ermöglichen, sowie die zinslose Gewährung trotz selbst behaupteter wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Arbeitnehmers. Während der Dauer eines solchen Verstoßes gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Form des Belassens des Darlehens beim Wettbewerbsunternehmen entfalle die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 BGB.

Rechtsprechung zur Besprechung
10 AZR 260/14 – Nachvertragliches Wettbewerbsverbot umfasst zinsloses Darlehen für Wettbewerbsunternehmen