Rücknahme von Ersatzteilen

Vertragshändlerrecht

Ein Kfz-Vertragshändler verliert den Anspruch auf Rückkauf des vertragsgemäß unterhaltenen Ersatzteil- und Zubehörlagers nicht, wenn er nach einer so genannten Strukturkündigung des Altvertrages durch den Hersteller den Abschluss eines Neuvertrages ablehnt. Entgegenstehende Klauseln in einem formularmäßigen Händlervertrag sind nach § 307 BGB unwirksam.