Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Versicherungsvertreterrecht

Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob Betreuung, Schulung und Überwachung, die ein selbständiger Handelsvertreter gegenüber nachgeordneten Handelsvertretern beim Vertrieb von Fondsanteilen ausübt, als Vermittlung von Gesellschaftsanteilen umsatzsteuerfrei sind. Dies hat der BFH verneint. Das Umsatzsteuergesetz enthalte mit § 4 Nr. 8 f. UStG keine Steuerbefreiung für Leistungen beim Vertrieb von Anteilen von Gesellschaften. Die steuerfreie Vermittlung müsse sich vielmehr auf einzelne Geschäftsabschlüsse beziehen. Der BFH führte im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2008 ferner aus, dass auch die Umsatzsteuerfreiheit bei Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern (§ 4 Nr. 11 UStG), d.h. beim Vertrieb von Versicherungen nur gegeben sei, wenn durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots zumindest mittelbar und mit der Möglichkeit einer Prüfung im Einzelfall auf eine der Vertragsparteien eingewirkt werden könne. Die einmalige Prüfung und Genehmigung von Standardverträgen reiche hierzu entgegen dem BMF nicht aus.

Rechtsprechung zur Besprechung
V R 44/07 – Keine Umsatzsteuerbefreiung ohne eigene Vermittlungstätigkeit