Urlaubsabgeltung; Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub

Arbeitsrecht im Außendienst

Art.7 Abs.1 der Richtlinie 2003/88/EG steht einzelstattlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegen, nach denen ein Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub nicht berechtigt ist, während eines Zeitraums, der in die Zeit des Krankheitsurlaubs fällt, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen; Art.7 Abs.1 der Richtlinie 2003/88/EG steht einzelstattlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Zeitraums oder eines Teils davon krank geschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte; Art.7 Abs.1 der Richtlinie 2003/88/EG steht einzelstattlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krank geschrieben war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte; für die Berechnung der Vergütung ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt, das während des bezahlten Jahresurlaubs weiterzuzahlen ist, maßgebend.

Rechtsprechung zur Besprechung
C-350/06 | C-520/06 – Urlaubsabgeltung; Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub