Zum Nachschieben von Kündigungsgründen und zur Berechtigung von Schwesterunternehmen zur fristlosen Kündigung bei einem Vertrauensverstoß des Handelsvertreters

Handelsvertreterrecht

Der Unternehmer darf einen wichtigen Grund zur Begründung einer fristlosen Kündigung auch während des Prozesses über die Berechtigung der fristlosen Kündigung nachschieben, wenn er erst während des Rechtsstreits von den tatsächlichen Grundlagen dieses Kündigungsgrunds Kenntnis erlangt hat. Besteht jeweils ein Vertragsverhältnis zwischen einem Handelsvertreter und mehreren Schwesterunternehmen so sind im Fall eines Vertrauensverstoßes des Handelsvertreters alle Unternehmen berechtigt, ihre mit dem Handelsvertreter bestehenden Vertragsverhältnisse fristlos zu kündigen.

Rechtsprechung zur Besprechung
2 U 115/05 – Zum Nachschieben von Kündigungsgründen und zur Berechtigung von Schwesterunternehmen zur fristlosen Kündigung bei einem Vertrauensverstoß des Handelsvertreters