Zur schlüssigen Begründung von Provisionsrückzahlungsansprüchen eines Versicherungsunternehmens

Versicherungsvertreterrecht

Macht ein Versicherungsunternehmen Provisionsrückzahlungsansprüche geltend (im vorliegenden Fall aus der Vermittlung betrieblicher Altersversorgungen), hat es darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, dass die Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs vorliegen. Dabei hat das Versicherungsunternehmen so vorzutragen, dass die geltend gemachte Saldoforderung durch das Gericht rechnerisch nachzuvollziehen und zu überprüfen ist. Für die schlüssige Anspruchsbegründung genügt es deshalb grundsätzlich nicht, wenn das Versicherungsunternehmen lediglich die von stornierten oder beitragsfrei gestellten Verträgen betroffenen versicherten Personen angibt und die für jeden dieser Verträge entstehende Rückzahlungsforderung nennt. Erforderlich waren vielmehr Angaben zu den Stornierungsgründen und -zeitpunkten, zum Provisionssatz, zur Höhe der bereits an den Vermittler ausgezahlten Provisionen, zur Restlaufzeit des Versicherungsvertrages und zu den erforderlichen Nachbearbeitungsmaßnahmen des Versicherungsunternehmens.

Rechtsprechung zur Besprechung
7 U 1889/16 – Zur schlüssigen Begründung von Provisionsrückzahlungsansprüchen eines Versicherungsunternehmens