LG Freiburg

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    Unzulässigkeit einer Doppeltätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler bei Ventilgeschäft

    Tenor 1. Der Beschluss der Kammer vom 11.8.2015 wird hinsichtlich Ziff. 1 bestätigt. 2. Die Kostenentscheidung wird neugefasst: Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Verfügungsbeklagte 90%, die Verfügungsklägerinnen 10% zu tragen. Tatbestand 1…

    Pflichten des Versicherungsvertreters, Versicherungsmaklerrecht, Versicherungsvertretervertrag LG Freiburg 12 O 86/15 KfH Urteil vom 30.12.2015