Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Berater für den Vertrieb von Software

Tenor Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.04.2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2)…

Arbeitsrecht im Außendienst LSG Nordrhein-Westfalen L 8 R 423/14 Urteil vom 13.07.2016