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LSG Rheinland-Pfalz
Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 9.1.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu erstatten. 3. Die Revision…