Keine Rentenversicherungspflicht für Versicherungsmakler mit Anbindung an einen Maklerpool

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 09.11.2018 in Gestalt des Wider- spruchsbescheides vom 11.06.2019 wird aufgehoben. Es wird festge- stellt, das seit 01.08.2018 keine Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2…

Rentenversicherungspflicht, Versicherungsmaklerrecht SG Lüneburg S 4 BA 32/19 Urteil vom 2.11.2022

Abgrenzung zwischen selbständigen Handelsvertreter und Arbeitnehmer; Handelsvertreter im Direktvertrieb; keine Scheinselbständigkeit

In dem Rechtsstreit[…] Die 2. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25.04.2017 in Stuttgart durch […] Tenor für Recht erkannt: Der Bescheid der Beklagten vom 18.09.2013 in der Gestalt…

Arbeitsrecht im Außendienst SG Stuttgart S 2 R 4847/14 Urteil vom 25.04.2017

Abgrenzung zwischen einem selbständigen Handelsvertreter und einem Arbeitnehmer; Weisungsrecht des Unternehmers; Unternehmerrisiko

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben. Der Streitwert wird auf 5.000,– € festgesetzt. Tatbestand 1…

Arbeitsrecht im Außendienst SG Karlsruhe S 7 R 256/16 Urteil vom 14.03.2017