Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 09.11.2018 in Gestalt des Wider- spruchsbescheides vom 11.06.2019 wird aufgehoben. Es wird festge- stellt, das seit 01.08.2018 keine Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2…
In dem Rechtsstreit[…] Die 2. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25.04.2017 in Stuttgart durch […] Tenor für Recht erkannt: Der Bescheid der Beklagten vom 18.09.2013 in der Gestalt…
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben. Der Streitwert wird auf 5.000,– € festgesetzt. Tatbestand 1…