Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Maklervertrages

Versicherungsmaklerrecht

Ohne ausdrückliche Regelung obliegt einem Makler über die Vermittlungstätigkeit hinaus keine Pflicht zur Bestandspflege. Dass ein Versicherungsmakler im Rahmen des Abschlusses eines Versicherungsvertrages als treuhänderischer Sachwalter des Kunden tätig geworden ist, lässt nicht den Rückschluss darauf zu, dass der damit begründete Pflichtenkatalog auch während des Zeitraumes der vermittelten Versicherung fortdauere. Etwas anderes erscheint nur dann angezeigt, wenn dem Makler die Vertragsverwaltung, etwa in Form des Beitragseinzuges, übertragen worden ist oder er durch die Zahlung einer Betreuungsprovision eine Gegenleistung für diese ihm auferlegte aufwändige und haftungsträchtige Tätigkeit erhalten hat.

Rechtsprechung zur Besprechung
7 U 68/05 – Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Maklervertrages