Schadensersatzpflicht des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen des Vorenthaltens der mit Lieferanten vereinbarten Einkaufsvorteile

Franchiserecht

Wird einem Franchisenehmer bei Vertragsabschluss verschwiegen, dass ihm entgegen dem Inhalt des Vertrages ein Teil der mit den Lieferanten vereinbarten Einkaufsvorteile vorenthalten werden soll, berechtigt ihn dies unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen Schadensersatz für entgangene „kick-backs“ zu fordern.

Der Franchisegeber, der die Einkaufskonditionen nicht selbst aushandelt, sondern dies seiner Muttergesellschaft überlässt, hat sich die entsprechende Kenntnis der Muttergesellschaft zurechnen zu lassen und handelt dann auch ohne eigenes Wissen von dem geheimen Rückvergütungssystem schuldhaft.

Rechtsprechung zur Besprechung
23 U 5590/05 – Schadensersatzpflicht des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen des Vorenthaltens der mit Lieferanten vereinbarten Einkaufsvorteile