Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens sind umsatzsteuerpflichtig

Versicherungsvertreterrecht

Die Tätigkeit eines Dienstleistungserbringers, der im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens Schäden reguliert, kann im Sinne der eng auszulegenden Begriffe der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht als eine Tätigkeit angesehen werden, die von Versicherungsmaklern und -vertretern ausgeübt wird. Entscheidend war, dass diese Tätigkeit nicht wesentliche Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit, wie Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen, umfasst. Solche Tätigkeiten stellen vielmehr eine Ausgliederung der Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen dar und sind deshalb nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Rechtsprechung zur Besprechung
C-40/15 – Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens sind umsatzsteuerpflichtig