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AG Düsseldorf
Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO durch […] für Recht erkannt: 1. Dem Beklagten wird es untersagt, ohne Zustimmung des Klägers an das E-Mail-Account „[…]@[…].de“ Werbe-E-Mails…