vertriebsrecht.de
Die Seite der Anwaltskanzlei KMP
LAG Köln
Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 22.03.2006 wird aufrecht erhalten. 2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer…