Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.218,13 (i.W.: EURO zweitausendzweihundertachtzehn 13/100) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2005 zu zahlen. II. Es wird festgestellt,…
Tenor I. Die Widerklage wird hinsichtlich des Buchauszugsantrages und des zur Bucheinsicht abgewiesen. II. Auf Widerklage hin wird festgestellt, dass der Beklagten im Vertragsverhältnis mit der Klägerin der Status einer selbständigen Versicherungsmaklerin zu kommt…