In dem Rechtsstreit[..] wegen Unterlassung Das Amtsgericht München erlässt durch [..] aufgrund mündlicher Verhandlung vom 09.07.2009 folgendes Tenor Endurteil: I. Der Beklagten ist es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von EUR 5,00 bis zu EUR…
Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO durch […] für Recht erkannt: 1. Dem Beklagten wird es untersagt, ohne Zustimmung des Klägers an das E-Mail-Account „[…]@[…].de“ Werbe-E-Mails…