Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers, berücksichtigungsfähige Mehrfachkunden, Billigkeitsabschlag für Fortführung eines Vertragswerkstattbetriebs
Der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil davon aus, dass bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters/Vertragshändlers auch dann ein berücksichtigungsfähiger Stamm- bzw. Mehrfachkunde vorliegt, wenn der dazu notwendige Folgekauf durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen…
Eine Abmahnung und anschließende fristlose Kündigung sind ausnahmsweise auch erst mehrere Monate nach Kenntniserlangung von der vertragswidrigen Konkurrenztätigkeit möglich
Ein Händler (H) war vom Unternehmer (U) abgemahnt worden, weil er vertragswidrig Wettbewerbsprodukte veräußert hatte. Die Parteien einigten sich abschließend darauf, dass der Händler die Restbestände der Wettbewerbsprodukte noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verkaufen dürfe….
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers analog § 89 b HGB, Neuwagenverkäufe an Leasinggesellschaften, Leasingnehmer als Kunde des Händlers, Mehrfachkundenumsatz im letzten Vertragsjahr, Berücksichtigung von Verkaufshilfen, Sogwirkung der Marke
Für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Händlers analog § 89 b HGB ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen…
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, wenn nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
Der Ausgleichsanspruch ist nicht in jedem Fall mangels Provisionsverlusten ausgeschlossen, wenn der Handelsvertreter nach der Beendigung des Vertrages seinen Geschäftsbetrieb einstellt und anschließend über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Handelsvertreter kann nach dem Wortlaut…
Zur Berücksichtigung von Zusatzleistungen des Herstellers und Preisnachlässen des Vertragshändlers bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs analog § 89 b HGB
Für die Berücksichtigung von über den Rabatt auf den Listenpreis hinaus gewährten Zusatzleistungen des Herstellers/Lieferanten bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers analog § 89 b HGB kommt es nicht darauf an, ob dem Vertragshändler ein…
Rückkaufverpflichtung fabrikneuer Ersatzteile in einem Formular-Kfz-Vertragshändlervertrag
Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch entfällt, wenn…
Zu den Voraussetzungen einer Strukturkündigung von Vertragshändlerverträgen über den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge
Die vertraglichen Regelungen in einem Vertragshändlervertrag über die Verkürzung der Kündigungsfrist auf ein Jahr bei einer Strukturkündigung verstoßen nicht gegen den Grundsatz der Fristenparität (§ 89 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HGB, der die Rechtsfolge…
Schließt ein erst nach Vertragsbeendigung bekannt gewordener wichtiger Grund den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in analoger Anwendung des § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB aus?
§ 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB bestimmt, dass der Ausgleichsanspruch nicht besteht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters vorlag. Der Wortlaut…
Lieferverpflichtung; Selektivvertrieb
Ein Markenhersteller (Schulranzen) muss auch im Selektivvertrieb einen Händler beliefern, der die Produkte mittels einer Auktionsplattform weiterverkauft.